Wie ein aktueller Artikel von Heise beschreibt, häufen sich derzeit Abmahnungen mit Zahlungsaufforderungen, wenn auf einer Webseite Google Fonts eingebunden sind.
Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts München vom 20. Januar 2022, das die Nutzung von Google Fonts als Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bewertet hat.
Nicht jede Abmahnung ist automatisch gültig – allerdings sollten Sie Mahnschreiben, insbesondere wenn sie von einer Anwaltskanzlei stammen, ernst nehmen und sich im Zweifel anwaltlich beraten lassen.
Um auf der sicheren Seite zu sein und rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Sie Google Fonts umgehend von Ihrer Webseite entfernen.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Webseite Google Fonts nutzt, bieten wir Ihnen einen kostenlosen Check an.
✔ Prüfung Ihrer Webseite auf Google Fonts
✔ Sichere Entfernung und Umstellung auf lokale Schriften
✔ Komplette DSGVO-konforme Weblösungen
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