Wie ein Artikel von Heise beschreibt, gehen in letzter Zeit vermehrt Abmahnbriefe mit einer Zahlungsaufforderung ein, wenn Sie Google Fonts auf Ihrer Webseite eingebunden haben. Dies hängt mit einem Urteil des Landgerichts München vom 20.1.2022 zusammen, in diesem hat das Landgericht eine Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung bei der Benutzung von Google Fonts festgestellt.
Daher kann bei den Mahnbriefen und E-Mails auch nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass diese ungültig sind. Insbesondere wenn diese von einer Anwaltskanzlei kommen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Um dem ganzen von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen und um rechtskonform zu sein, sollten Sie allerdings handeln und Google Fonts nicht mehr verwenden.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie Google Fonts verwenden, können wir dies gerne für Sie checken. Auch wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden und wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.
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