Barrierefreiheits­stärkungsgesetz im E-Commerce einfach erklärt?

Barrierefreiheits­stärkungsgesetz im E-Commerce einfach erklärt?

Barrierefreiheit ist gerade in aller Munde, da in Kürze der European Accessibility Act in allen europäischen Mitgliedsstaaten ins Gesetz übernommen werden muss. Dann bleibt noch bis 2025, um die Anforderungen umzusetzen.

Dabei ist hier zu beachten, dass nur Kleinunternehmen mit weniger als 10 Angestellten bzw. weniger als 2 Millionen Umsatz pro Jahr davon ausgenommen sind. Ansonsten sind alle E-Commerce-Anbieter dazu verpflichtet, den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Von etwaigen Strafen ist noch nichts bekannt, dies kann sich aber natürlich noch ändern. Folgen Sie uns auf einem unserer Kanäle und verpassen Sie keine Nachrichten zu diesem Thema.

Im Zweifelsfall empfehlen wir eine unabhängige Rechtsberatung, da wir diesbezüglich leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben können.

Wir können Ihr E-Business aber barrierefrei machen, auch mit abschließender Zertifizierung.

Der erste Schritt dazu ist eine E-Mail an uns und wir unterstützen Sie tatkräftig.

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