Barrierefreiheit im Internet für Einrichtungen des öffentlichen Rechts einfach erklärt

Barrierefreiheit im Internet für Einrichtungen des öffentlichen Rechts einfach erklärt

Barrierefreiheit im Netz ist gerade ein hochaktuelles Thema, da dieses Jahr der European Accessibility Act in allen europäischen Mitgliedsstaaten ins Gesetz übernommen werden muss.

Für Einrichtungen des öffentlichen Rechts gilt allerdings die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0, welche seit dem 25. Mai 2019 gilt.

Was fällt unter eine der dieser Einrichtungen? Jede Einrichtung, die Aufträge öffentlich ausschreiben lässt, bzw. wenn diese durch mehr als 50% vom Bund finanziert werden.

Bei Fragen zur Zugehörigkeit empfehlen wir eine unabhängige Rechtsberatung, da wir keine rechtsverbindliche Auskunft geben können.

Wir können Ihre Webseite aber barrierefrei gestalten oder anpassen, gerne mit abschließender unabhängiger Zertifizierung.

Schreiben Sie uns eine E-Mail und wir machen Ihren Webauftritt barrierefrei.

Image © https://www.pxfuel.com/en/free-photo-oubnq