Barrierefreiheit im Netz: Jetzt handeln!

Barrierefreiheit im Netz: Jetzt handeln!

Das Thema digitale Barrierefreiheit ist aktueller denn je. Noch in diesem Jahr wird der European Accessibility Act (EAA) in allen EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich verankert.

Für öffentliche Einrichtungen gilt jedoch bereits die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die seit dem 25. Mai 2019 in Kraft ist.

Wen betrifft die BITV 2.0?

Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen:
Behörden und staatliche Institutionen
Einrichtungen, die öffentliche Aufträge ausschreiben
Organisationen, die zu mehr als 50 % durch den Bund finanziert werden

Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Einrichtung darunter fällt? In diesem Fall empfehlen wir eine unabhängige Rechtsberatung, da wir hierzu keine rechtsverbindliche Auskunft geben können.

Unsere Lösung: Ihre barrierefreie Webseite

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung einer barrierefreien Weblösung – ob durch Anpassung Ihrer bestehenden Seite oder eine neue, zertifizierte Umsetzung.

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