Das Thema digitale Barrierefreiheit ist aktueller denn je. Noch in diesem Jahr wird der European Accessibility Act (EAA) in allen EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich verankert.
Für öffentliche Einrichtungen gilt jedoch bereits die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die seit dem 25. Mai 2019 in Kraft ist.
Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen:
✔ Behörden und staatliche Institutionen
✔ Einrichtungen, die öffentliche Aufträge ausschreiben
✔ Organisationen, die zu mehr als 50 % durch den Bund finanziert werden
Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Einrichtung darunter fällt? In diesem Fall empfehlen wir eine unabhängige Rechtsberatung, da wir hierzu keine rechtsverbindliche Auskunft geben können.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung einer barrierefreien Weblösung – ob durch Anpassung Ihrer bestehenden Seite oder eine neue, zertifizierte Umsetzung.
Image © https://www.pxfuel.com/en/free-photo-oubnq